FINANZIERUNG
Durch verbundbedingte Belastungen entstehen den Verkehrsunternehmen im saarVV zusätzliche Kosten und Einnahmeausfälle. Die Landesregierung gleicht dieses Defizit auf Grundlage eines Finanzierungsvertrags teilweise aus, um so die Initiative und Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen zu fördern. Daneben unterstützt das Land die Verkehrsunternehmen beim Ausbau zukunftsfähiger Fahrgeldmanagements- und Auskunftssysteme.
FINANZHILFEN DER AUFGABENTRÄGER
Mit dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG) wurde der zuvor auf vertraglicher Basis vereinbarte landesweite Verkehrsverbund auf Schiene und Straße sowie der gemeinsame Verbundtarif verpflichtend für alle Betreiber des ÖPNV im Saarland vorgeschrieben.
Das Gesetz schreibt Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen vor, den ÖPNV im Rahmen vorgegebener allgemeiner Vorschriften zu gestalten. So wird der gemeinsame Verbundtarif als eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der Verkehrsunternehmen aufgrund einer allgemeinen Vorschrift gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße vorgegeben. Bestehende Haustarife, die ausschließlich räumlich begrenzt innerhalb des Saarlandes gelten, sollen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in den Verbundtarif integriert werden.
Die gesetzlichen Vorgaben erfordern eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen der Aufgabenträger-Ebene und den Verkehrsunternehmen. Daher verpflichtet das ÖPNV-Gesetz den Verbund der Aufgabenträger und den Verbund der Verkehrsunternehmen zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und Abstimmung.
VERTRAG ZUR KOOPERATION & DIENSTLEISTUNG: WEITERENTWICKLUNG DES SAARVV
In Ausgestaltung dieser gesetzlichen Verpflichtung wurde diese Zusammenarbeit und die weitere Entwicklung des Verkehrsverbundes in einem Kooperations- und Dienstleistungsvertrag (KDV) zwischen der Landesregierung, dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland ZPS und der SNS Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH vereinbart.
Die Vertragspartner streben gemeinsam die Weiterentwicklung des Verbundes im Sinne der Ziele und allgemeinen Anforderungen des ÖPNV-Gesetzes an, um den sich wandelnden gesellschaftlichen und demografischen Rahmenbedingungen, den Anforderungen an einen nachhaltigen Umweltschutz sowie den Anforderungen der Fahrgäste Rechnung zu tragen. Mit dem Ziel einer Erhöhung des Anteils der ÖPNV-Nutzung im Modal Split arbeiten sie bei der Planung und Verwirklichung des Angebots im ÖPNV des Saarlandes vertrauensvoll zusammen.
Zur Vertiefung dieser Zusammenarbeit wurde ein Beirat aus Vertretern des für den ÖPNV zuständigen Ministeriums des Landes, dem ZPS sowie der SNS gebildet. Der Beirat nimmt die ihm nach dem KDV zugewiesenen Aufgaben beratend und empfehlend wahr. Darüber hinaus befasst er sich mit der Entwicklung des ÖPNV im Saarland, insbesondere um die Zielerreichung und Maßnahmenumsetzung aus dem KDV.
ÜBERSICHT DER FINANZHILFEN
Die Aufgabenträger fördern den Verbundverkehr im saarVV durch nachstehende Finanzhilfen:
- Gewährung eines Ausgleichsbetrages an die nach § 14 Abs. 1 Satz 3 ÖPNVG berechtigten Unternehmen zur Förderung des Ausbildungsverkehrs (Preis-Kosten-Ausgleich)
- Gewährung zweckgebundener Finanzmittel gemäß § 15 Abs. 1 ÖPNVG an die kommunalen Aufgabenträger (Rechtsverordnung zur Gewährung der ÖPNV-Pauschale gemäß § 15 ÖPNV-Gesetz).
- Kooperations- und Dienstleistungsvertrag (KDV), Ausgleich von verbundbedingten Kosten:
- für verbundbezogene Personal- und Sachaufwendungen der SNS
- für das bei der SNS geführte verbundbezogene saarVV Call- & Abo-Center und für Maßnahmen zur Umsetzung der Zielstellungen bzw. projektbezogene Maßnahmen aus dem Kooperations- und Dienstleistungsvertrag
GVFG: Bundesgesetz zur Verbesserung des ÖPNV
Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen mit finanziellen Mitteln bei der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Mit Inkrafttreten der Beschlüsse der Föderalismusreform I haben die Länder mehr Verantwortung für den Verkehrsbereich erhalten.
Für ÖPNV-Investitionsvorhaben in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten ab 30 Millionen Euro stellt der Bund Mittel aus dem GVFG bereit.
Auf Grundlage der Beschlüsse zum Klimaschutzprogramm wurden die Bundesfinanzhilfen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) aufgestockt: auf 1 Milliarde Euro seit 2021. Ab 2025 betragen die Bundesfinanzhilfen 2 Milliarden Euro und ab 2026 steigen sie um 1,8 Prozent jährlich.
Was wird gefördert?
- Die Grunderneuerung von bestehenden ÖPNV-Anlagen (sogenannte “Bestandssanierung”).
- Den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV – darunter von Straßenbahnen und U‑Bahnen.
- Den Aus- und Neubau von Umsteigeanlagen zum schienengebundenen ÖPNV in kommunaler Baulast — vorausgesetzt, diese stellen Ladestationen für Kraftfahrzeuge mit alternativen Antrieben bereit.
(Quelle: bundesregierung.de)